Dieser Text beschreibt Bundesverfassung (Österreich). Der untere Text beinhaltet die Bundesverfassung (Österreich) Beschreibung. Soweit es sich um ein definierbares Objekt handelt, sollte hier eine Bundesverfassung (Österreich) Definition vorhanden sein. Sollte eine Definition von Bundesverfassung (Österreich) fehlen, kann diese von Ihnen verfaßt werden. Wir sind bestrebt die Beschreibung von Bundesverfassung (Österreich) möglichst ausführlich zu halten.
Jeder Text bei Know-Library, sowie ein Teil davon (Definition, Beschreibung etc.), außer Bücher Beschreibungen kann bearbeitet werden. Falls die Beschreibung auf dieser Seite nicht korrekt ist klicken Sie auf 'Beschreibung editieren' um den Text zu korrigieren bzw. neuen einzufügen. Weitere Informationen und Bücher zum Thema Bundesverfassung (Österreich) Beschreibung , so wie Link zum Forum finden Sie weiter unten. Eine Übersicht der Texte, die das Thema Bundesverfassung (Österreich) beschreiben finden Sie auf der Seite alle Artikel über Bundesverfassung (Österreich). Fragen zu dem Thema Bundesverfassung (Österreich) können im Forum gestellt werden. Klicken Sie hier um zu dem Forum zu wechseln.
Bundesverfassung (Österreich) ArtikelDie Bundesverfassung in Österreich ist die Sammlung aller Verfassungsgesetze und ist in vielen verschiedenen Rechtsquellen zu finden.
Das Bundes-Verfassungsgesetz 1920 in der Fassung von 1929, kurz B-VG, enthält die wichtigsten Teile des Bundesverfassungsrechtes. Daneben bestehen zahlreiche andere Verfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in anderen Rechtsquellen, sodass das österreichische Bundesverfassungsrecht eine große Unübersichtlichkeit aufweist.
Das B-VG enthält keinen umfassenden Katalog der Grundrechte. Stattdessen finden sich ca. einzelne Grundrechte in dem B-VG, wie etwa das Recht auf den gesetzlichen Richter und die Gleichheit der Staatsbürger vor dem Gesetz. Viele Grundrechte sind in dem Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger von 1867 normiert, zu dem Beispiel die Gleichheit vor dem Gesetz, die Unverletzlichkeit des Eigentums, die Freizügigkeit und die Erwerbsfreiheit, Brief- und Fernmeldegeheimnis, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, das Recht der freien Meinungsäußerung und die Pressefreiheit, Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Freiheit der Wissenschaft und Lehre sowie der Kunst und andere. Das Grundrecht auf Freiheit ist in dem Bundesverfassungsgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit von 1988 geregelt. Darüber hinaus ist hat die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) Verfassungsrang.
Die österreichische Verfassung wurde 1920 von dem Rechtsphilosophen und Staatsrechtler Hans Kelsen geschaffen. Nach dem Zusammenbruch des Vielvölkerstaates Österreich-Ungarn am Ende des 1. Weltkrieges hatte die Konstituierende Nationalversammlung die Aufgabe eine neue Verfassung für die junge Demokratie von Deutschösterreich zu beschließen. Kelsen erstellte dazu mehrere Entwürfe, von denen einer angenommen wurde.
Die Verfassung galt, durch zwei wesentliche Novellen - 1925 und 1929 - verändert, bis zu dem 1.07 1934. Nach dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches 1945 am Ende des 2. Weltkrieges und der Wiedergeburt der Republik Österreich wurde sie wieder in Geltung gesetzt.
Die österreichische Bundesverfassung ist von den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie und der Gewaltentrennung geprägt.
Das föderalistische Prinzip ist (im Vergleich etwa zur Deutschland oder zur Schweiz), relativ schwach ausgebildet. Die einzelnen Bundesländer verfügen über keine Kompetenzen in dem Bereich der Judikative. Auch in dem Bereich der Gesetzgebung hat der Bund ein deutliches Übergewicht.
Verfassungsgesetze können ca. mit qualifizierter Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten des Nationalrats bei Anwesenheit mindestens der Hälfte der Abgeordneten beschlossen und geändert werden. Tief greifende Änderungen der Verfassung ("Totaländerungen") müssen außerdem durch eine Volksabstimmung bestätigt werden. Bislang gab es eine Totaländerung der Bundesverfassung, die einer Volksabstimmung unterzogen wurde: Der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union stellte aus mehreren Gründen eine tiefgreifende Änderung der Bundesverfassung dar, daher wurde ein eigenes Beitrittsverfassungsgesetz beschlossen; dieses fand in einer Volksabstimmung die Zustimmung der österreichischen Wahlberechtigten.
Die Verfassungsnovelle von 1925 wurde ohne Volksabstimmung beschlossen. Darin wurden in dem wesentlichen die Bedingungen des Friedensvertrags von St. Germain in die Verfassung aufgenommen. Darüber hinaus wurde die definitive Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern festgelegt.
In Österreich können auch einfache Gesetze die Bundesverfassung ergänzen. In einem solchen Fall müssen die entsprechenden Paragraphen ausdrücklich als Verfassungsbestimmung genannt sein und mit Zweidrittelmehrheit wie ein Verfassungsgesetz beschlossen werden. Von dieser Möglichkeit wurde in der zweiten Republik häufig Gebrauch gemacht, unter anderem um Gesetze dem Zugriff des Verfassungsgerichtshofs zu entziehen.
2003 wurde von der Regierung (Kabinett Schüssel II) der so genannte Verfassungskonvent unter der Leitung des damaligen Rechnungshof-Präsidenten Franz Fiedler eingesetzt, der die gültige Verfassung entrümpeln soll. Der Konvent hat den Auftrag, die Bundesverfassung den neuen Gegebenheiten, die sich in dem Laufe der Jahrzehnte - vor allem seit dem Beitritt zur EU - ergeben haben, anzupassen und Vorschläge für eine neue Verfassung zu erarbeiten.
Buch-Tipp: Betriebsverfassungsgesetz und Wahlordnungen (Beck Textausgaben) Unverzichtbarer Ratgeber . . . mit Mitbestimmungsgesetzen,Tarifvertragsgesetzen,Kündigungsschutzgesetzen,Auszügen aus Aktiengesetzen,GmbH-Gesetz,Arbeitsgerichtsgesetz. Für alle, die in dem Personalwesen oder in dem Betriebsrat arbeiten, oder einfach ca. grundlegende rechtliche Auskunft bedürfen, ist das BetrVG unerlässlich. Dazu ist diese Textausgabe... |
Buch-Tipp: Betriebsverfassungsrecht. Gesetze, Urteile, Fälle, Multiple-Choice-Tests Betriebsverfassungsrecht - leicht verständliche Einführung Der TaschenGuide "Betriebsverfassungsrecht Basiswissen" ist leicht verständlich, bietet eine hervorangende Einführung in die Materie und enthält darüber hinaus umfangreiche Zusatzmaterialien, die den Zugang zu dem Thema erheblich vereinfachen. Hervorzuheben ist das PowerPoint-Lernprogramm,... |
Weiteres zu dem Artikel Bundesverfassung (Österreich) |
| Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Verfassung, Republik, Recht, Gewaltentrennung, Bundesverfassung, Geltung, Isbn, Deutschland, Vergleich, Franz, Demokratie, Fassung, Menschenrechtskonvention, Schutz, Mehrheit, Zustimmung, Wissenschaft, Beispiel, Gesetze | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Bundesverfassung (Österreich)' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Bundesverfassung (Österreich) Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Bundesverfassung (Österreich)' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Bundesverfassung (Österreich)' und 'Bundesverfassung (Österreich)' Definition sehr dankbar.
Alle Tipps zu den Bücher auf dieser Seite wurden automatisch generiert. D.h. die Bücher wurden aus einer Datenbank von dem Computer ausgesucht. Deshalb kann es vorkommen, dass vorgeschlagene Bücher nicht ganz der 'Bundesverfassung (Österreich)' Beschreibung entsprechen.
|
|